Allgemeine Geschäftsbedingungen
der FRED 11811 Services GmbH & Co. KG für die Erbringung von Auskunftsdiensten unter der Rufnummer 11811
§ 1 Gegenstand der Bedingungen
(1) Die FRED 11811 Services GmbH & Co. KG, Wiesenhüttenstrasse 18, 60329 Frankfurt am Main (folgend auch als Anbieter oder FRED 11811 bezeichnet), bietet unter der Rufnummer 11811 bundesweit einen Auskunftsdienst mit Weitervermittlung an. Die nachfolgenden Bedingungen regeln in Verbindung mit den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) die Inanspruchnahme des Auskunftsdienstes der FRED 11811.
(2) Die FRED 11811 hat das Recht, die Bedingungen jederzeit zu ändern. Die jeweils geltende aktuelle Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist im Internet unter http://www.fred-auskunft.de veröffentlicht. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn die FRED 11811 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht
§ 2 Auskunftsdienst mit Weitervermittlung
(1) Die FRED 11811 erteilt jeweils nach Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten telefonische Auskünfte, gegebenenfalls mit einer Weitervermittlung, zu nationalen Telefonanschlüssen bei Anruf des Kunden, die nach der bei Auftragserteilung gültigen Preisliste abgerechnet werden.
FRED 11811 erteilt Auskünfte zu
– Rufnummern,
– Anschriften,
– Branchen- und Berufsbezeichnungen sowie zu
–
– Telefaxnutzung von Anschlüssen,
soweit die Daten der FRED 11811 zur Verfügung stehen.
(2) Die Auskünfte können jeweils nur insoweit erteilt werden, wie die Informationen der FRED 11811 zur Verfügung stehen und der jeweilige Anschlussinhaber seine Eintragung in öffentliche Kundenverzeichnisse beantragt hat und einer Auskunftserteilung nicht ganz oder teilweise widersprochen hat. Für die Richtigkeit dieser Angaben und Auskünfte trifft die FRED 11811 dementsprechend keine Haftung.
Die Nutzung der Dienste der FRED 11811 durch Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit ist ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung mit der FRED 11811 nicht zulässig.
§ 3 Tarife, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, wie sie sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergeben. Diese Preisliste ist im Internet unter http://www.fred-auskunft.de veröffentlicht oder wird dem Kunden auf Wunsch vom Callcenter-Agent angesagt. Der Kunde hat hierbei jede Nutzung seines Telefonanschlusses zu vergüten, die er zu vertreten hat. Dies schließt alle Verbindungen ein, die der Kunde gestattet oder in zurechenbarer Weise ermöglicht hat. Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Die Verbindung zu dem Auskunftsdienst und eine eventuelle Weitervermittlung wird nach den gültigen Tarifen von FRED 11811 berechnet und wird mit der Telefonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Kunden (z. B. Deutsche Telekom AG) in Rechnung gestellt. Rechnungsbeträge von FRED 11811 sind in diesem Fall entsprechend der Zahlungsvereinbarung zwischen dem Teilnehmernetzbetreiber und dem Kunden gemeinsam mit der Forderung des Teilnehmernetzbetreibers zu begleichen.
(3) Die entsprechenden Rechnungsbeträge sind an den Teilnehmernetzbetreiber gemäß den in der Rechnung angegebenen Modalitäten und Zahlungsbestimmungen zu bezahlen. Die Begleichung hat gegenüber der FRED 11811 befreiende Wirkung.
(4) Der Kunde kann Einwendungen gegen die Rechnung nur innerhalb der Frist geltend machen, die in der Rechnung seines Teilnehmernetzbetreibers bestimmt und ausdrücklich unter Hinweis auf den Ausschluss genannt ist.
(5) Zusätzlich sind der FRED 11811 sowie der rechnungsstellende Teilnehmernetzbetreiber nach Ablauf von 6 Monaten nach Rechnungsversand aus Datenschutzgründen verpflichtet, die der Rechnung zugrunde liegenden Verbindungsdaten zu löschen, weshalb anschließende Einwendungen gemäß § 16 Abs. 2 TKV nicht mehr berücksichtigt werden können. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Kunde die vorzeitige Löschung der Verbindungsdaten gegenüber dem rechnungsstellenden Teilnehmernetzbetreiber verlangt.
(6) Erhält der Kunde von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht, werden die Verbindungen zu FRED 11811 in dieser Rechnung entsprechend einzeln aufgeführt. Der Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich des Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber ausüben.
(7) Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung der FRED 11811 auf einen Dritten übertragen und nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
§ 4 Datenschutz
(1) Die FRED 11811 beachtet die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die sich insbesondere aus den §§ 91 bis 107 TKG, dem BDSG sowie der DSGVO ergeben.
(2) Hiernach hat die Datenverarbeitung insbesondere folgenden Inhalt und Umfang: Die FRED 11811 darf personenbezogene Daten des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind um ein Vertragsverhältnis über Telekommunikationsdienstleistungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten). Verbindungsdaten werden erhoben, verarbeitet und gespeichert, soweit und solange dies zum Herstellen und Aufrechterhalten der Telekommunikationsverbindung und das ordnungsgemäße Ermitteln der Entgelte sowie deren Nachweis erforderlich ist. Soweit es für die Begründung und etwaige Änderung des Vertragsverhältnisses einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung und der Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist, darf die FRED 11811 oder ein von ihr beauftragter Dritter mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland personenbezogene Daten des Kunden erheben und verarbeiten.
(3) Die Verbindungsdaten werden innerhalb der gesetzlichen Frist gespeichert, soweit der Kunde gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber keine andere Speicherung verlangt hat. Nach Fristablauf ist die FRED 11811 bzw. der rechnungsstellende Teilnehmernetzbetreiber aus Datenschutzgründen verpflichtet, die der Rechnung zugrunde liegenden Verbindungsdaten zu löschen. Anschließende Einwendungen können deshalb nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Speicherfrist beträgt sechs Monate ab Rechnungsversand durch den Teilnehmernetzbetreiber. Verlangt der Kunde gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber eine um drei Ziffern gekürzte Speicherung oder die Löschung der Verbindungsdaten mit Rechnungsversand, kann keine entsprechende Überprüfung erfolgen.
(4) Die Abrechnungs-Dienstleistung im Rahmen des Offline-Billings wird im Auftrag der FRED 11811 durch die NEXNET GmbH, Am Borsigturm 12, 13507 Berlin, durchgeführt. Der Kunde willigt darin ein, dass FRED 11811 die nach Absatz (2) erhobenen Bestands- und Verbindungsdaten des Kunden an die NEXNET GmbH zu Abrechnungszwecken übermittelt und diese Daten zu Nachweiszwecken, wie in Absatz (3) bestimmt, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bei der NEXNET GmbH gespeichert werden.
(5) Der Kunde willigt darin ein, dass während der Gesprächsdauer seine Daten durch die FRED 11811 verarbeitet und genutzt werden dürfen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist. Der Kunde willigt darin ein, dass seine Daten für die bedarfsgerechte Gestaltung von Telekommunikationsdienstleistungen genutzt werden, wobei die Daten des Angerufenen unverzüglich anonymisiert werden.
(6) Wünscht der Kunde einen Einzelgesprächsnachweis, so hat er sicherzustellen, dass sämtliche, auch künftige, Nutzer des Anschlusses darauf hingewiesen werden, dass die Verbindungsdaten zur Erteilung des Einzelgesprächsnachweises gespeichert werden. Bei Anschlüssen in Betrieben und Behörden hat der Kunde die Mitarbeiter informiert und wird künftige Mitarbeiter unverzüglich informieren und hat den Betriebsrat oder die Personalvertretung beteiligt, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.
§ 5 Haftung
(1) Für Vermögensschäden haftet die FRED 11811 gemäß § 7 TKV höchstens bis zu einem Betrag von 12.500 Euro je Schadensfall. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf Euro 10 Millionen je Schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die an mehrere Kunden aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
(2) Für andere Schäden des Kunden und soweit § 7 TKV keine Anwendung findet, haftet die FRED 11811 für sich und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls die FRED 11811 oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Dieser vorhersehbare Schaden wird mit maximal Euro 12.500 beziffert.
(3) Die Haftung der FRED 11811 für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
(4) Soweit die Haftung der FRED 11811 wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der FRED 11811.
§ 6 Pflichten des Kunden
Der Kunde darf die Verbindungen zur FRED 11811 nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der Telekommunikationsgesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung benutzen.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Netzes der FRED 11811 führen können.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit der Kunde Kaufmann ist.
(2) Zwischen dem Kunden und der FRED 11811 kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung, wie es zwischen inländischen Personen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt.
(3) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der FRED 11811 auf einen Dritten übertragen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.
§ 8 Preisliste Auskunftsdienst
(2) Die jeweils gültige Preisliste ist im Internet unter http://www.fred-auskunft.de veröffentlicht.
(3) Stand: 01.01.2021
Die im Amtsblatt 12/2020 unter der Mitteilung Nr. 166/2020 veröffentlichte Preisliste für den Auskunftsdienst der FRED 11811 Services GmbH & Co. KG ändert sich zum 01. Januar 2021 wie folgt:
FRED 11811 Services GmbH & Co. KG – Preisliste für den Auskunftsdienst mit Weitervermittlung – Stand 01.01.2021
I. Die folgenden Preise gelten bei Verbindungen aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG
FRED 11 8 11 Services GmbH & Co. KG
Wiesenhüttenstr. 18
60329 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 26 82 71 10